Free cookie consent management tool by TermsFeed Privacy Suite Generator Spielbedingungen - 60. Wiener Rotkreuzlotterie 2024 - Helfen bringt Glück



Die Spielbedingungen der
60. Wiener Rotkreuzlotterie 2024

Durch den Kauf von Losen erkennen Teilnehmende die nachstehenden Bedingungen an und verpflichten sich, diese einzuhalten.

  1. Gesetzliche Grundlage

    Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Wiener Rotkreuzlotterie 2024 ist das Glücksspielgesetz 1989 in der geltenden Fassung. Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Wien, 1030 Wien, Nottendorfer Gasse 21, ZVR: 981591369, ist als Veranstalter – im Folgenden kurz „Veranstalter“ genannt – gemäß der vom Finanzamt Österreich ausgestellten Genehmigung zur Durchführung der 60. Wiener Rotkreuzlotterie 2024 berechtigt. Mit der Organisation und Durchführung der 60. Wiener Rotkreuzlotterie 2024 wurde die Geschäftsstelle der Klassenlotterie J. Prokopp Ges.m.b.H., Mariahilferstraße 29, 1060 Wien – im Folgenden kurz „Lotteriebüro“ genannt – beauftragt.
  2. Spielvertrag und Abwicklung

    Die Vergabe der Losnummern erfolgt automatisch durch eine EDV-Rechenanlage über ein elektronisches Mischsystem und kann weder von Spielteilnehmenden noch vom Veranstalter oder vom Lotteriebüro beeinflusst werden. Der Spielvertrag zwischen dem Veranstalter und Spielteilnehmenden kommt durch die Einzahlung des Preises einer 10er-Los-Serie – innerhalb der auf dem Los-Bogen bzw. Erlagschein ersichtlichen Verfalls- bzw. Zahlungsfristen – auf das Lotteriekonto IBAN: AT80 6000 0000 0145 4002, zustande. Spielteilnehmende erlangen sofort nach rechtzeitigem Eingang des Lospreises für die angebotene Los-Serie auf dem Konto des Veranstalters Spiel- und Gewinnberechtigung.
    Minderzahlungen werden von der niedrigsten Losnummer aufwärts gerechnet, d.h. Unterzahlungen werden zunächst auf das Los mit der niedrigsten Nummer verbucht usw.. Einzahlungen unter dem Lospreis von 1,80 € werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Überzahlungen – also Einzahlbeträge über dem Lospreis für die angebotenen Los-Serien – werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Bei Einzahlungen ab 48,60 € wird das Loskontingent der Spielteilnehmenden auf 3 Los-Serien aufgestockt und etwaige Restbeträge werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Originallose: Der Preis für das Einzellos beträgt 1,80 € und ist für alle Lose gleich hoch. Der Preis für eine 10er-Los-Serie beträgt 18,- €. Spielteilnahme: Personen unter 18 Jahren sind von der Spielteilnahme ausgeschlossen. Losverlust: Für Lose, die verloren gehen, können Spielteilnehmende gegen Nachweis des eingezahlten Lospreises bis spätestens sieben Werktage vor der Ziehung beim Lotteriebüro eine Spielbestätigung anfordern. Die Spielbestätigung gilt als Losersatz bei der Einlösung eines Gewinnes. Zahlung und Zahlungsfristen: Für den Anspruch auf zugeteilte Losnummern mit einer Verfallsfrist muss der Eingang des Lospreises bis spätestens am Tag der Verfallsfrist auf dem oben genannten Lotteriekonto verbucht sein. Zahlungen, die nach Ablauf dieser Verfallsfrist ankommen, gelten als Loseinzahlung, haben jedoch keinen Anspruch auf die zugeteilten Losnummern. Der Kunde erhält ein gleichwertiges Loskontingent mit neuen Losnummern. Für Loseinzahlungen, die nicht mit dem Original-Einzahlschein auf das Lotteriekonto eingezahlt werden (z. B. per Online Überweisung), muss die auf dem Erlagschein vermerkte 13- stellige Kundennummer unter „Zahlungsreferenz“ angegeben werden, damit eine eindeutige Zuordnung zur Los-Serie bzw. zur Reservierungsnummer gewährleistet ist. Fehlen diese Daten und kann daher die Zahlung nicht eindeutig den erhaltenen Los- bzw. Reservierungsnummern zugeordnet werden, wird der Betrag nach dem Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Zahlungsfrist: Für alle Einzahlungen gilt, dass Zahlungseingänge nach dem 03. Mai 2024 als Spende für den Lotteriezweck verbucht werden.
  1. Gewinnermittlung

    Die öffentliche Ziehung findet am 8. Mai 2024, 10:00 Uhr, bei der Österreichischen Lotterien Ges.m.b.H., Rennweg 44, 1038 Wien, unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt. Das Ziehungsergebnis wird ab 15. Mai 2024 im Internet unter lotterie.wienerroteskreuz.at veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt die amtliche Verlautbarung des Ziehungsergebnisses am 15. Mai 2024 im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Für Informationen steht den Spielteilnehmern auch die kostenlose Service-Telefonnummer 0800 20 24 95 zur Verfügung.
  2. Gewinnauszahlung und Auszahlungsfrist

    Die Gewinneinlösefrist beginnt am 15. Mai 2024 und endet am 19. Juli 2024. Gewinnlose können nicht direkt bei den Lieferanten eingelöst werden!
  3. Ziehungsliste

    Alle Spielteilnehmenden erhalten die Ziehungsliste durch die Zeitschrift des Wiener Roten Kreuzes „Vorrang Menschlichkeit“, per Post oder per E-Mail Ende Mai 2024 kostenlos zugeschickt.
  4. Serientreffer

    Die Serientreffer werden den Einreichern der Original-Gewinnlose bzw. der Duplikate der Original-Gewinnlose beim Ausbildungszentrum des Wiener Roten Kreuzes, Safargasse 4, 2. Stock, 1030 Wien zu den nachfolgenden Zeiten ausgefolgt: Mo. und Fr. von 8:00 bis 13:30 Uhr und Di., Mi. und Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr. Über eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten informieren Sie sich bitte telefonisch unter +43 (1) 795 80 6000 oder online auf wrk.at/abz. Sie können Ihre Original-Gewinnlose auch per Post an den Veranstalter Österreichisches Rotes Kreuz – Landesverband Wien, Nottendorfer Gasse 21, 1030 Wien senden. Sie erhalten Ihren Gewinn umgehend per Post zugesandt. (Bitte für das Rückporto eine 0,95 € Briefmarke beilegen.)
  5. Haupttreffer

    Haupttreffer werden persönlich übergeben. Wenn Sie einen Haupttreffer gewonnen haben, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Lotteriebüro 0800 20 24 95 für die Gewinnübergabe in Verbindung. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Im Fall eines Gewinns sind wir bemüht, den Preis so rasch wie möglich zu übergeben. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir im Falle des Fahrzeuges keinen konkreten Lieferzeitpunkt garantieren können, da dieser von den jeweiligen Lieferanten bzw. externen Umständen abhängig ist. Auf etwaige Lieferverzögerungen haben wir keinen Einfluss.
    Nach Ende der Gewinneinlösefrist verfallen alle nicht geltend gemachten Gewinne ausnahmslos zugunsten des Lotteriezweckes.
  6. Spielgeheimnis

    Der Veranstalter und das Lotteriebüro sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses (gemäß § 51 Glücksspielgesetz) verpflichtet. Insbesondere darf der Name eines Gewinners nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden. Die Gewinner von Haupttreffern erklären sich jedoch bereit, für Werbezwecke (insbesondere für die Veröffentlichung von Fotos der Gewinnübergabe in den Medien des Wiener Roten Kreuzes) unentgeltlich zur Verfügung zu stehen.
  7. Haftung

    Weder der Veranstalter noch das Lotteriebüro haften für den Postweg. Der Veranstalter und das Lotteriebüro haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, strafbare Handlungen Dritter oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verursacht werden.
© 2024 Geschäftsstelle der Klassenlotterie J. Prokopp Ges.m.b.H., Mariahilferstraße 29, 1060 Wien